Schule nach 1945 

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Rundschreiben des Kultusministeriums und des Kreisschulamtes Lörrach
 
Die folgenden Kopien aus den amtlichen Unterlagen von 1945 bis 1948 -
alle sind im Original im Archiv unserer Schule noch vorhanden -
geben einige interessante Einblicke in die unmittelbare Nachkriegszeit.
Wir belassen es bei diesen wenigen "Blitzlichtern" (aus einigen 100 Erlassen, Verfügungen und Bekanntmachungen), die wir teilweise leicht gekürzt haben (ebenso fehlen die Aktenzeichen, etc).
 Die Anlässe einiger Dokumente haben sich vielleicht auch heute nach 60 Jahren noch nicht ganz überlebt (Erziehung zur Demokratie, Rauchen) und die Beispiele Basler Solidarität mit den Nachbarn zeigen, dass die Bindungen über die Grenze das "Tausendjährige Reich" gut überstanden haben - überraschend ist eher, dass im Gesangsunterricht ein Arbeiterlied (und SPD-Hymne) zu Einübung "empfohlen" (sprich: verordnet) wurde...

 

 
1. Die Entnazifizierung der Lehrer und der Schulbibliotheken
 
2. Demokratisierung in Schule und Unterricht
 
3. Schulzucht
 
4. Gefährdung durch Rauchen
 
5. In Basel / Schweiz werden Schiefertafeln und Schuhe
für die deutschen Schüler gesammelt.

 
6. Man besinnt sich wieder - auf den politisch unverfänglichen - Goethe
 
7. Französischunterricht in der Besatzungszone (!)
 
8. "Verkehrserziehung"
 



1.

Politische Säuberung. 

Durch die Landes-Verordnung vom 29. März 1947 über die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus ist die politische Säuberung in die Hände von deutschen Behörden gelegt worden. Es ist daher unnötig, an irgend eine Stelle bei der Militärregierung bezüglich der politischen Säuberung Anfragen zu richten.


Politische Säuberung.

Wir verweisen auf den in der Anlage beigefügten Ministerialerlass. Insbesondere ersuchen wir diejenigen Lehrkräfte, die es bisher unterlassen haben, eine beglaubigte Abschrift des über sie ergangenen Säuberungsurteils an das Kreisschulamt zur Weiterleitung an das Unterrichtsministerium einzusenden, entweder die Urschrift mit 2 Abschriften des Säuberungsurteils oder 2 beglaubigte Nachschriften vorzulegen.
Ferner weisen wir darauf hin, dass Lehrkräfte, die noch kein politisches Urteil besitzen und die 1947 die Überprüfung nicht beantragt haben, umgehend 4 gelbe Meldebogen (erhältlich beim zuständigen Bürgermeisteramt oder beim Staatskommissariat für politische Säuberung in Freiburg i. Br.) dem Kreisschulamt vorlegen.


Privatunterricht.

Gemäß Anordnung des Gouvernement Militaire du Pays de Bade ist es jedem entlassenen oder suspendierten Lehrer verboten, Privatunterricht zu erteilen oder Privatkurse einzurichten. Ferner sind alle Privatkurse verboten, mit Ausnahme derjenigen für Fremdsprachen. Sonderunterricht ist, abgesehen von dem oben bezeichneten Verbot, unter der Bedingung zugelassen, daß er einem einzelnen Schiller oder den Kindern einer einzigen Familie gegeben wird.
Die Einrichtung von Privatkursen und die Erteilung von Privatstunden bedarf der Genehmigung durch die Militärregierung. Näheres hierüber ist aus dem Amtsblatt der Militärregierung Baden zu entnehmen.


Reinigung der Schulbibliotheken.

Die Säuberung der Lehrer- und Schülerbüchereien wurden nicht überall mit der nötigen Gründlichkeit durchgeführt. Solche Nachlässigkeiten müssten für die verantwortlichen Lehrkräfte die schwersten Folgen nach sich ziehen. Die Erlasse der Militärregierung sind noch einmal zu Rate zu ziehen. Gegebenenfalls ist eine erneute Überprüfung durchzuführen.


Nazischulbücher.

Sämtliche Lehrkräfte werden ersucht, sich durch nachschauen von Zeit zu Zeit zu überzeugen, dass die Schüler keine Bücher, Atlanten, Bilder usw., die von der Militärregierung verboten sind, in die Schule mitbringen.


2.

Erziehung zur Demokratie.

Die Schule hat die Aufgabe, unsere Jugend zur Demokratie zu erziehen. Erste Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrerschaft selbst von diesem Geist erfüllt ist. Ich habe jedoch den Eindruck, dass diese Haltung oft noch fehlt und dass manche Lehrer in Ihrer Haltung mehr den Untertanen als den selbstbewussten Demokraten erkennen lassen. Immer wieder kommt es vor, dass Leute durch eine betont 'stramme Haltung' und Klappern mit den Absätzen sich bei mir einführen. Unser Unterrichtsoffizier erklärt mir, dass manche Lehrer bei seinen Schulbesuchen mechanisch den rechten Arm erheben wie zur Hitlerzeit.

Es ist auch nicht notwendig, dass Ich in jedem Satz mit "Herr Kreisschulrat" angeredet werde. Ganz besonders peinlich wirkt es, wenn alte Kollegen, ja sogar solche, mit denen Ich früher auf "Du und Du" stand, mich in dieser Art ansprechen. Etwas sehr Selbstbewusstsein bei manchen Alten und etwas mehr Bescheidenheit bei manchen Jungen scheint mir geboten zu sein. Ich selber habe in der Vergangenheit in allem, was meine Würde anging, nie irgendwelche Zugeständnisse gemacht. Ich habe mir z.B. einmal die Anpöbelung durch einen vorgesetzten Schulrat entschieden verbeten, wohl wissend, dass ich damit eine Anzeige bei der Gestapo in Kauf nehmen musste. Für die Erziehung im neuen Geiste ist es auch notwendig, dass die Lehrerschaft Anteil nimmt am politischen Leben, das allmählich zu erwachen beginnt; Es darf insbesondere erwartet werden, dass die Lehrer und Lehrerinnen die politischen Versammlungen und Kundgebungen und zwar aller Parteien besuchen und sich durch vernünftiges Abwägen und Vergleichen selber eine gut begründete politische Weltanschauung erwerben. Politik darf nicht mehr das Vorrecht einzelner sein, sie muss vom ganzen Volk getragen sein. In diesem Zusammenhang kommt der Volksschule und ihren Lehrern eine grosse Verantwortung zu.


Jahrestag des Kriegsausbruches.

Am 1. September jährt sich der Tag, an dem Hitler den 2. Weltkrieg entfesselt hat. Die Vorgänge jener Wochen und Monate sind im Unterricht der nächsten Zeit eingehend zu behandeln. Dabei ist den Schülern klar zu machen, dass die furchtbare Lage, in der sich das deutsche Volk für lange Zeit befindet, eine Folge des Krieges darstellt. Von dieser Durchnahme ist ein Aufsatz oder eine Nachschrift ins Heft einzutragen.


Gemeindewahlen.

Am 15. September finden die Gemeindewahlen in der französischen Zone Badens statt. Im Unterricht ist eingehend darauf hinzuweisen, dass damit der Neubau der deutschen Demokratie erfolgt und dass es am deutschen Volk liegt, aus den Fehlern früherer Jahre zu lernen.


3.

Schulzucht.

Das Kreisschulamt weist mit Nachdruck hin auf die Notwendigkeit einer straffen Schulzucht. Der Grundsatz, dass die Jagend durch die Jugend erzogen werden soll, hat sich als verderblich erwiesen, Es ist Sache der Lehrerpersönlichkeit, sich in ihrer Klasse durchzusetzen und für die nötige Aufmerksamkeit und Ruhe im Unterricht zu sorgen.
Besondere Beachtung erfordert das Verhalten der Schüler in den Pausen auf den Gängen und im Schulhof. Die Kinder sollen sich dabei in zwangloser Weise ergehen, jedoch ist ein tolles Laufen, Rennen und Schreien mit allen Mitteln zu unterbinden. Nötigenfalls sind mehrere Lehrer für die Aufsicht einzusetzen. So wird die Haftpflichtgefahr für Lehrer und Schule vermindert. Darüber hinaus wird sich dieses Verhalten auch im Unterricht und in der Öffentlichkeit - im Sinne der Anordnung der Militärregierung - günstig auswirken. Nachdem jetzt der Unterricht wieder in Gang kommt, müssen diese Grundsätze vom ersten Tag an durchgesetzt werden.


Erziehung von Jugendlichen.

Um der Verwilderung der Jugend entgegen zu wirken, wie sie sich vor allem im Gefolge des Betriebs der nationalsozialistischen Jugendorganisationen entwickelt hat, ersuchen wir, die auf das außerschulische Verhalten der Jugendlichen bezüglichen Bestimmungen der Schulordnung, Schülern und Schülerinnen erneut bekannt zu geben und - so weit möglich - der Durchführung die erforderliche Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Mit besonderem Mißfallen wird in der Öffentlichkeit festgestellt, daß sich Jugendliche noch nach Einbruch der Dunkelheit auf den Straßen herumtreiben und eine Haltung zeigen, die dem Ernst und der Not unserer Zeit Hohn spricht. Auch die Beteiligung Jugendlicher an Tanzveranstaltungen und unerlaubter Wirtshausbesuch in einer Zeit, wo die nächsten Angehörigen vielfach noch in Kriegsgefangenschaft sind und die Auswirkungen unseres Zusammenbruches von Tag zu Tag deutlicher werden, ist ein Zeichen innerer Verwilderung, der die Erzieher auf  jede Art entgegenarbeiten müssen.

Ein ebenso bedauerliches Zeichen der inneren Unordnung in der Jugend ist der hemmungs- und unterschiedslose Besuch ungeeigneter Kinovorführungen, sogar durch Schulkinder der unteren Klassen; die nunmehr wieder einsetzenden Polizeimaßnahmen des Verbots ungeeigneter Filme für Jugendliche müssen durch die Belehrung des Erziehers ergänzt werden, welcher der Jugend klar macht, wie sie auf diese Weise nicht nur unnütz das Geld vergeudet, das die Eltern - wo nicht im Augenblick, so in der nächsten Zukunft - bitter notwendig brauchen, sondern vor allem, daß durch den Besuch minderwertiger Filme die eigene gesunde Entwicklung der Jugendlichen beeinträchtigt wird.


4.

Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit

Schließlich ist auch das Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit erneut einzuschärfen. Dieses Verbot ist begründet in der Sorge für die Gesundheit der Jugendlichen; im gegenwärtigen. Augenblick ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, daß bei dem Mangel an Rauchwaren die Jugendlichen sich auf dem sogenannten Schwarzen Markt oder auf noch tadelnswertere Weise Zigaretten zu verschaffen suchen.

Im ganzen gehört es zu den wichtigsten Aufgaben des Erziehers, der Verrohung, die in der jungen Generation eingerissen ist, durch Belehrung, Ermahnung und eigenes Beispiel zu steuern. Nicht nur in der Schule ist auf Reinlichkeit, Ordnungsliebe, Haltung, Umgangsformen, Wohlanständigkeit des Gesprächstones, Kameradschaftlichkeit innerhalb der Gemeinschaft größter Wert zu legen, sondern auch außerhalb der Schule muß sich der Einfluß des Erziehers geltend machen. Die Jugend muß wieder an die selbstverständlichen Regeln des Anstandes im Umgang mit Erwachsenen, also an Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Ehrfurcht vor dem Alter gewöhnt werden, die zu den ungeschriebenen Gesetzen jedes Kulturvolkes gehört.


5.

 Sammlung von Schiefertafeln und anderen Lernmitteln. 

In den Schulen der Stadt Basel wurde  in den  vergangenen Wochen eine Sammlung von Schiefertafeln und anderen Unterrichtsmitteln durchgeführt. Die Tafeln sollen grundsätzlich umsonst abgegeben werden, in solchen Fällen jedoch, in denen die Eltern bereit und in der Lage sind, den üblichen Ladenpreis zu bezahlen, sollen vom Lehrer die Beiträge angenommen und dem Kreisschulamt Lörrach überwiesen werden.  Es sollen damit in erster Linie die Kosten für den Lastwagen bezahlt werden, welcher das Ergebnis der Sammlung in Basel abgeholt hat. Ein überschiessender Rest wird den Gemeinden im Rheinvorland überwiesen werden, welche schwere Kriegsschäden erlitten haben...


Sammlung von Schuhen.

In der Stadt Basel wurde in den vergangenen Wochen eine Sammlung von Schuhen durchgeführt. Es sind  mehr als 4000 Paare zusammengekommen, die auf sämtliche Orte des Schulkreises verteilt werden. Es werden auf 10 Kinder 1 Paar Schuhe kommen. Die Schuhe werden in Basel instand gesetzt und dürften bis Mitte Februar über die Grenze gebracht werden.

Bei der Sammlung wurde eine gewisse Anzahl von grösseren Schuhnummern abgegeben, die für Schüler nicht mehr in Frage kommen. So wird es möglich sein, der einen oder anderen Lehrkraft auf schwierigen Posten, die mit Schuhwerk schlecht versehen ist, ein Paar Schuhe zu abzugeben. Die in Frage kommenden Lehrkräfte werden ersucht, unter Darlegung ihrer Verhältnisse sich an das Kreisschulamt zu wenden.


6.

Deutschunterricht.

hier: Einführung des Büchleins "Goethe, ein Brevier für die Jugend am Oberrhein".

An die Direktionen sämtlicher unterstellten Höheren Schulen (einschließlich der Pädagogien in Meersburg und Lahr), der Höheren Berufsschulen, der Gewerbe- und Pflichthandelschulen und an die Kreisschulämter.

Die 200. Wiederkehr des Geburtstags von J. W. von Goethe hat aufs neue die Bedeutung dieses großen Menschen und Dichters für das Leben unseres Volkes gezeigt. Wir erachten es daher für unsere Pflicht, unsere Schüler entsprechend ihrer Auffassungskraft zum Ausgang des Goethejahres noch einmal mit Goethes Denken und Fühlen vertraut zu machen, damit sie für ihre ganze Lebenszeit davon zehren. Deshalb ordnen wir an, daß das Büchlein "Goethe, ein Brevier für die Jugend am Oberrhein", das der Roland-Verlag in Bühl (Baden) zum Preise von 1,- RM herausgebracht hat und das (auf insgesamt 96 Seiten) ein Vorwort des Herrn Staatspräsidenten, einen einführenden Text mit 12 Bildern und eine Auswahl aus Goethes Dichtungen bringt, dem Unterricht zugrunde gelegt wird.


Gesangsunterricht.

Ich habe den Eindruck, dass der Gesang im allgemeinen zu kurz kommt. Es ist unbedingt notwendig,
die Hitlerlieder durch etwas anderes und Besseres zu ersetzen: "D'Zitt isch do!" [Zitat aus dem nachgelassenen Hebelgedicht "Zufriedenheit"] Es sind jetzt unsere Frühlingslieder einzuüben. Ferner sollte jede Klasse das Lied lernen: "Wann wir schreiten Seit an Seit.....".


7.

Französischer Sprachunterricht.

In allen Orten mit mindestens 4 Lehrkräften ist die Einrichtung von französischen Sprachkursen anzustreben. Für den Unterricht sind gute, begabte Kinder zuzulassen, die Französisch zusätzlich erhalten. Für Schulen mit weniger als 4 Lehrkräften ist ein Einbau des französischen Sprachunterrichts in die Wochenstundenzahl der Lehrer nicht möglich, da der Unterricht zu sehr gekürzt würde. Das Ministerium erwägt deshalb z. Zt., ob solche Sprachkurse an kleineren Orten als Überstunden gegeben und gezahlt werden können. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird diese durch Rundschreiben bekanntgegeben.

Für den Unterricht in französischer Sprache ist neben dem Lehrbuch von Marchand nun auch jenes von Plattner zugelassen.


Französisch-Unterricht.

Es wird hingewiesen auf das Lehrbuch der franz. Sprache von Louis Marchand (1., 2. und 3. Teil), Herausgeber: Direction de l'Education Publique, Lehrmittelverlag Offenburg, Baden. Preis: 1. Teil RM 2.3o II. Teil RM 1.9o, III. Teil RM 3.80. Das Buch eignet sich für den Gebrauch in der Schule wie auch für Kurse für Erwachsene. Um zu erreichen, dass die Bücher ausschließlich in die Hand von Schülern oder Kursteilnehmern kommen, ist Sammelbezug vorgeschrieben. Die einzelnen Schulen bzw. Kursleiter geben ihre Bestellung unmittelbar bei der Buchhandlung Maurath in Lörrach auf.


8.

Franz. Oberkommando in Baden, den 8.Mai 1947

Gen.-Oberstleutnant DORIN,
Kommandant der 2. Legion der Gendarmerie der Besatzung
2ieme Legion d'Intervention, Gendarmerie d'Intervention

Ich beehre mich, Ihnen folgendes vorzutragen:

In letzter Zeit berichten mir die Fahrer der Legion zu oft, daß sie eben noch Unfälle vermeiden konnten,
die durch die Unvorsichtigkeit von Kindern, die auf dem Bürgersteig oder auf den Straßen spielen und beim Nähern eines Fahrzeuges über die Straße springen, ohne sich vorher zu vergewissern, daß sie dies ohne Risiko tun können, verursacht worden wären. Ein Unfall, der schwere Folgen hätte nach sich ziehen können, wenn der Fahrer nicht so geschickt gewesen wäre, fand erst letzthin unter ähnlichen Umständen statt. Nach den gemachten Ermittlungen war die Verantwortung einzig und allein dem Kind zuzuschreiben. Meistens sind deutsche Kinder die Ursache. In diesem Zusammenhang dürfen die Eltern nicht vergessen, daß sie voll und ganz verantwortlich sind für die Schäden, die von den sich unter ihrer Obhut befindlichen Kindern angerichtet werden.
Um im Rahmen des Möglichen zu verhindern, daß Kinder die direkte Ursache von Unfällen sind, möchte ich Sie bitten, die Aufmerksamkeit der deutschen Bevölkerung auf diesen Punkt zu lenken, und wenn Sie es für nötig erachten, eine Instruktion über die elementarsten Verkehrsregeln zu erlassen, über die die Kinder von den Lehrern in der Schule unterrichtet würden.

gez.: DORIN

 

     
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