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1.
Politische Säuberung.
Durch die Landes-Verordnung vom 29. März 1947 über die Befreiung von
Nationalsozialismus und Militarismus ist die politische Säuberung in die
Hände von deutschen Behörden gelegt worden. Es ist daher unnötig, an
irgend eine Stelle bei der Militärregierung bezüglich der politischen
Säuberung Anfragen zu richten.
Politische Säuberung.
Wir verweisen auf den in
der Anlage beigefügten Ministerialerlass. Insbesondere ersuchen
wir diejenigen Lehrkräfte, die es bisher unterlassen haben, eine beglaubigte
Abschrift des über sie ergangenen Säuberungsurteils an das Kreisschulamt zur
Weiterleitung an das Unterrichtsministerium einzusenden, entweder die Urschrift
mit 2 Abschriften des Säuberungsurteils oder 2 beglaubigte Nachschriften
vorzulegen.
Ferner weisen wir darauf
hin, dass Lehrkräfte, die noch kein politisches Urteil besitzen und die 1947 die
Überprüfung nicht beantragt haben, umgehend 4 gelbe Meldebogen (erhältlich
beim zuständigen Bürgermeisteramt oder beim Staatskommissariat für politische
Säuberung in Freiburg i. Br.) dem Kreisschulamt vorlegen.
Privatunterricht.
Gemäß
Anordnung des Gouvernement Militaire du Pays de Bade ist es jedem entlassenen
oder suspendierten Lehrer verboten, Privatunterricht zu erteilen oder
Privatkurse einzurichten. Ferner sind alle Privatkurse verboten, mit Ausnahme
derjenigen für Fremdsprachen. Sonderunterricht ist, abgesehen von dem oben
bezeichneten Verbot, unter der Bedingung zugelassen, daß er einem einzelnen
Schiller oder den Kindern einer einzigen Familie gegeben wird.
Die
Einrichtung von Privatkursen und die Erteilung von Privatstunden bedarf der
Genehmigung durch die Militärregierung. Näheres hierüber ist aus dem Amtsblatt
der Militärregierung Baden zu entnehmen.
Reinigung der Schulbibliotheken.
Die
Säuberung der Lehrer- und Schülerbüchereien wurden nicht überall mit der nötigen
Gründlichkeit durchgeführt. Solche Nachlässigkeiten müssten für die
verantwortlichen Lehrkräfte die schwersten Folgen nach sich ziehen. Die Erlasse
der Militärregierung sind noch einmal zu Rate zu ziehen. Gegebenenfalls ist eine
erneute Überprüfung durchzuführen.
Nazischulbücher.
Sämtliche Lehrkräfte werden ersucht, sich durch nachschauen von Zeit zu Zeit zu
überzeugen, dass die Schüler keine Bücher, Atlanten, Bilder usw., die von der
Militärregierung verboten sind, in die Schule mitbringen.
2.
Erziehung zur Demokratie.
Die Schule hat die
Aufgabe, unsere Jugend zur Demokratie zu erziehen. Erste Voraussetzung dafür
ist, dass die Lehrerschaft selbst von diesem Geist erfüllt ist. Ich habe jedoch
den Eindruck, dass diese Haltung oft noch fehlt und dass manche Lehrer in Ihrer
Haltung mehr den Untertanen als den selbstbewussten Demokraten erkennen lassen.
Immer wieder kommt es vor, dass Leute durch eine betont 'stramme Haltung' und
Klappern mit den Absätzen sich bei mir einführen. Unser Unterrichtsoffizier
erklärt mir, dass manche Lehrer bei seinen Schulbesuchen mechanisch den rechten
Arm erheben wie zur Hitlerzeit.
Es ist auch nicht
notwendig, dass Ich in jedem Satz mit "Herr Kreisschulrat" angeredet werde.
Ganz besonders peinlich wirkt es, wenn alte Kollegen, ja sogar solche, mit denen
Ich früher auf "Du und Du" stand, mich in dieser Art ansprechen. Etwas sehr
Selbstbewusstsein bei manchen Alten und etwas mehr Bescheidenheit bei manchen
Jungen scheint mir geboten zu sein. Ich selber habe in der Vergangenheit in
allem, was meine Würde anging, nie irgendwelche Zugeständnisse gemacht. Ich
habe mir z.B. einmal die Anpöbelung durch einen vorgesetzten Schulrat entschieden
verbeten, wohl wissend, dass ich damit eine Anzeige bei der Gestapo in Kauf
nehmen musste. Für die Erziehung im neuen Geiste ist es auch notwendig, dass die
Lehrerschaft Anteil nimmt am politischen Leben, das allmählich zu erwachen
beginnt; Es darf insbesondere erwartet werden, dass die Lehrer und Lehrerinnen
die politischen Versammlungen und Kundgebungen und zwar aller Parteien besuchen
und sich durch vernünftiges Abwägen und Vergleichen selber eine gut begründete
politische Weltanschauung erwerben. Politik darf nicht mehr das Vorrecht
einzelner sein, sie muss vom ganzen Volk getragen sein. In diesem Zusammenhang
kommt der Volksschule und ihren Lehrern eine grosse Verantwortung zu.
Jahrestag des Kriegsausbruches.
Am 1.
September jährt sich der Tag, an dem Hitler den 2. Weltkrieg entfesselt hat. Die
Vorgänge jener Wochen und Monate sind im Unterricht der nächsten Zeit eingehend
zu behandeln. Dabei ist den Schülern klar zu machen, dass die furchtbare Lage,
in der sich das deutsche Volk für lange Zeit befindet, eine Folge des Krieges
darstellt. Von dieser Durchnahme ist ein Aufsatz oder eine Nachschrift ins Heft
einzutragen.
Gemeindewahlen.
Am 15.
September finden die Gemeindewahlen in der französischen Zone Badens statt. Im
Unterricht ist eingehend darauf hinzuweisen, dass damit der Neubau der deutschen
Demokratie erfolgt und dass es am deutschen Volk liegt, aus den Fehlern früherer
Jahre zu lernen.
3.
Schulzucht.
Das Kreisschulamt weist mit Nachdruck hin auf die Notwendigkeit einer
straffen Schulzucht. Der Grundsatz, dass die Jagend durch die Jugend erzogen
werden soll, hat sich als verderblich erwiesen, Es ist Sache der
Lehrerpersönlichkeit, sich in ihrer Klasse durchzusetzen und für die nötige
Aufmerksamkeit und Ruhe im Unterricht zu sorgen.
Besondere Beachtung erfordert das Verhalten der Schüler in den Pausen auf
den Gängen und im Schulhof. Die Kinder sollen sich dabei in zwangloser Weise
ergehen, jedoch ist ein tolles Laufen, Rennen und Schreien mit allen Mitteln
zu unterbinden. Nötigenfalls sind mehrere Lehrer für die Aufsicht
einzusetzen. So wird die Haftpflichtgefahr für Lehrer und Schule vermindert.
Darüber hinaus wird sich dieses Verhalten auch im Unterricht und in der
Öffentlichkeit - im Sinne der Anordnung der Militärregierung - günstig auswirken.
Nachdem jetzt der Unterricht wieder in Gang kommt, müssen diese Grundsätze
vom ersten Tag an durchgesetzt werden.
Erziehung von Jugendlichen.
Um der
Verwilderung der Jugend entgegen zu wirken, wie sie sich vor allem im Gefolge
des Betriebs der nationalsozialistischen Jugendorganisationen entwickelt hat,
ersuchen wir, die auf das außerschulische Verhalten der Jugendlichen bezüglichen
Bestimmungen der Schulordnung, Schülern und Schülerinnen erneut bekannt zu geben
und - so weit möglich - der Durchführung die erforderliche Aufmerksamkeit
zuzuwenden.
Mit
besonderem Mißfallen wird in der Öffentlichkeit festgestellt, daß sich
Jugendliche noch nach Einbruch der Dunkelheit auf den Straßen herumtreiben und
eine Haltung zeigen, die dem Ernst und der Not unserer Zeit Hohn spricht. Auch
die Beteiligung Jugendlicher an Tanzveranstaltungen und unerlaubter
Wirtshausbesuch in einer Zeit, wo die nächsten Angehörigen vielfach noch in
Kriegsgefangenschaft sind und die Auswirkungen unseres Zusammenbruches von Tag
zu Tag deutlicher werden, ist ein Zeichen innerer Verwilderung, der die Erzieher
auf jede Art entgegenarbeiten müssen.
Ein
ebenso bedauerliches Zeichen der inneren Unordnung in der Jugend ist der
hemmungs- und unterschiedslose Besuch ungeeigneter Kinovorführungen, sogar durch
Schulkinder der unteren Klassen; die nunmehr wieder einsetzenden
Polizeimaßnahmen des Verbots ungeeigneter Filme für Jugendliche müssen durch die
Belehrung des Erziehers ergänzt werden, welcher der Jugend klar macht, wie sie
auf diese Weise nicht nur unnütz das Geld vergeudet, das die Eltern - wo nicht
im Augenblick, so in der nächsten Zukunft - bitter notwendig brauchen, sondern
vor allem, daß durch den Besuch minderwertiger Filme die eigene gesunde
Entwicklung der Jugendlichen beeinträchtigt wird.
4.
Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit
Schließlich ist auch das Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit erneut
einzuschärfen. Dieses Verbot ist begründet in der Sorge für die Gesundheit der
Jugendlichen; im gegenwärtigen. Augenblick ist der Verdacht nicht von der Hand
zu weisen, daß bei dem Mangel an Rauchwaren die Jugendlichen sich auf dem
sogenannten Schwarzen Markt oder auf noch tadelnswertere Weise Zigaretten zu
verschaffen suchen.
Im ganzen gehört es zu den wichtigsten Aufgaben des
Erziehers, der Verrohung, die in der jungen Generation eingerissen ist, durch
Belehrung, Ermahnung und eigenes Beispiel zu steuern. Nicht nur in der Schule
ist auf Reinlichkeit, Ordnungsliebe, Haltung, Umgangsformen, Wohlanständigkeit
des Gesprächstones, Kameradschaftlichkeit innerhalb der Gemeinschaft größter
Wert zu legen, sondern auch außerhalb der Schule muß sich der Einfluß des
Erziehers geltend machen. Die Jugend muß wieder an die selbstverständlichen
Regeln des Anstandes im Umgang mit Erwachsenen, also an Höflichkeit,
Hilfsbereitschaft und Ehrfurcht vor dem Alter gewöhnt werden, die zu den
ungeschriebenen Gesetzen jedes Kulturvolkes gehört.
5.
Sammlung von Schiefertafeln und anderen Lernmitteln.
In den
Schulen der Stadt Basel wurde in den vergangenen Wochen eine Sammlung von
Schiefertafeln und anderen Unterrichtsmitteln durchgeführt. Die Tafeln sollen
grundsätzlich umsonst abgegeben werden, in solchen Fällen jedoch, in denen die
Eltern bereit und in der Lage sind, den üblichen Ladenpreis zu bezahlen, sollen
vom Lehrer die Beiträge angenommen und dem Kreisschulamt Lörrach überwiesen
werden. Es sollen damit in erster Linie die Kosten für den Lastwagen
bezahlt werden, welcher das Ergebnis der Sammlung in Basel abgeholt hat. Ein überschiessender Rest wird den Gemeinden
im Rheinvorland überwiesen
werden, welche schwere Kriegsschäden erlitten haben...
Sammlung
von Schuhen.
In der
Stadt Basel wurde in den vergangenen Wochen eine Sammlung von Schuhen
durchgeführt. Es sind mehr als 4000 Paare zusammengekommen, die auf sämtliche
Orte des Schulkreises verteilt werden. Es werden auf 10 Kinder 1 Paar
Schuhe kommen. Die Schuhe werden in Basel instand gesetzt und dürften bis Mitte
Februar über die Grenze gebracht werden.
Bei der
Sammlung wurde eine gewisse Anzahl von grösseren Schuhnummern abgegeben, die für Schüler nicht mehr in Frage kommen. So wird es möglich sein, der einen oder
anderen Lehrkraft auf schwierigen Posten, die mit Schuhwerk schlecht versehen
ist, ein Paar Schuhe zu abzugeben. Die in Frage kommenden Lehrkräfte werden
ersucht, unter Darlegung ihrer Verhältnisse sich an das Kreisschulamt zu wenden.
6.
Deutschunterricht.
hier:
Einführung des Büchleins "Goethe, ein Brevier für die Jugend am
Oberrhein".
An die
Direktionen sämtlicher unterstellten Höheren Schulen (einschließlich der
Pädagogien in Meersburg und Lahr), der Höheren Berufsschulen, der Gewerbe- und
Pflichthandelschulen und an die Kreisschulämter.
Die
200. Wiederkehr des Geburtstags von J. W. von Goethe hat aufs neue die Bedeutung
dieses großen Menschen und Dichters für das Leben unseres Volkes gezeigt. Wir
erachten es daher für unsere Pflicht, unsere Schüler entsprechend ihrer
Auffassungskraft zum Ausgang des Goethejahres noch einmal mit Goethes Denken und
Fühlen vertraut zu machen, damit sie für ihre ganze Lebenszeit davon zehren.
Deshalb ordnen wir an, daß das Büchlein "Goethe,
ein Brevier für die Jugend am Oberrhein", das der Roland-Verlag in Bühl (Baden)
zum Preise von 1,- RM herausgebracht hat und das (auf insgesamt 96 Seiten) ein
Vorwort des Herrn Staatspräsidenten, einen einführenden Text mit 12 Bildern und
eine Auswahl aus Goethes Dichtungen bringt, dem Unterricht zugrunde gelegt wird.
Gesangsunterricht.
Ich habe den Eindruck, dass der Gesang im allgemeinen zu kurz kommt. Es ist
unbedingt notwendig,
die Hitlerlieder durch etwas anderes und Besseres zu
ersetzen: "D'Zitt isch do!" [Zitat aus dem nachgelassenen
Hebelgedicht "Zufriedenheit"] Es sind jetzt unsere Frühlingslieder einzuüben.
Ferner sollte jede Klasse das Lied lernen:
"Wann wir schreiten Seit an
Seit.....".
7.
Französischer
Sprachunterricht.
In allen Orten mit
mindestens 4 Lehrkräften ist die Einrichtung von französischen Sprachkursen
anzustreben. Für den Unterricht sind gute, begabte Kinder
zuzulassen, die Französisch zusätzlich erhalten. Für Schulen mit weniger als 4
Lehrkräften ist ein Einbau des französischen Sprachunterrichts in
die Wochenstundenzahl der Lehrer nicht möglich, da der Unterricht zu sehr
gekürzt würde. Das Ministerium erwägt deshalb z. Zt., ob solche Sprachkurse an
kleineren Orten als Überstunden gegeben und gezahlt werden können. Sobald eine
Entscheidung vorliegt, wird diese durch Rundschreiben bekanntgegeben.
Für den Unterricht in
französischer Sprache ist neben dem Lehrbuch von Marchand nun auch jenes von Plattner
zugelassen.
Französisch-Unterricht.
Es wird hingewiesen auf
das Lehrbuch der franz. Sprache von Louis Marchand (1., 2. und 3. Teil),
Herausgeber: Direction de l'Education Publique, Lehrmittelverlag Offenburg,
Baden. Preis: 1. Teil RM 2.3o II. Teil RM 1.9o, III. Teil RM 3.80. Das Buch
eignet sich für den Gebrauch in der Schule wie auch für Kurse für Erwachsene. Um
zu erreichen, dass die Bücher ausschließlich in die Hand von Schülern oder
Kursteilnehmern kommen, ist Sammelbezug vorgeschrieben. Die einzelnen Schulen
bzw. Kursleiter geben ihre Bestellung unmittelbar bei der Buchhandlung Maurath
in Lörrach auf.
8.
Franz.
Oberkommando in Baden, den 8.Mai 1947
Gen.-Oberstleutnant DORIN,
Kommandant der 2. Legion der Gendarmerie der Besatzung
2ieme
Legion d'Intervention, Gendarmerie d'Intervention
Ich
beehre mich, Ihnen folgendes vorzutragen:
In
letzter Zeit berichten mir die Fahrer der Legion zu oft, daß sie eben noch
Unfälle vermeiden konnten,
die durch die Unvorsichtigkeit von Kindern, die auf
dem Bürgersteig oder auf den Straßen spielen und beim Nähern eines Fahrzeuges
über die Straße springen, ohne sich vorher zu vergewissern, daß sie dies ohne
Risiko tun können, verursacht worden wären. Ein Unfall, der schwere Folgen hätte
nach sich ziehen können, wenn der Fahrer nicht so geschickt gewesen wäre, fand
erst letzthin unter ähnlichen Umständen statt. Nach den gemachten Ermittlungen
war die Verantwortung einzig und allein dem Kind zuzuschreiben. Meistens sind
deutsche Kinder die Ursache. In diesem Zusammenhang dürfen die Eltern nicht
vergessen, daß sie voll und ganz verantwortlich sind für die Schäden, die von
den sich unter ihrer Obhut befindlichen Kindern angerichtet werden.
Um im
Rahmen des Möglichen zu verhindern, daß Kinder die direkte Ursache von Unfällen
sind, möchte ich Sie bitten, die Aufmerksamkeit der deutschen Bevölkerung auf
diesen Punkt zu lenken, und wenn Sie es für nötig erachten, eine Instruktion
über die elementarsten Verkehrsregeln zu erlassen, über die die Kinder von den
Lehrern in der Schule unterrichtet würden.
gez.: DORIN
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