Schul– und Hausordnung der GHS Hausen i. W. / Schulversion

 

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Allgemeines

1. Eine Schule kommt ohne gewisse Regeln nicht aus, wenn sie ihrem Auftrag gerecht werden soll und alle am Schulleben Beteiligten sich wohl fühlen sollen. Höflichkeit, Rücksichtnahme, Offenheit und Fairness sind Voraussetzung für ein angenehmes Schulklima.

2. Die Schulordnung der Grund– und Hauptschule Hausen gilt für das gesamte Schulgelände. 
Dazu gehören die Schulgebäude, die Sporthalle, der Schulhof und die  Schulwiese mit den Tischtennisplatten, der Schulgarten und der Park.

Unterrichtsbeginn

3. Die Schüler und die Schülerinnen sind frühestens fünf bis zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule. Fahrschüler halten sich in dem zugewiesenen Raum auf.

4. Mit dem ersten Läuten gehen die Kinder in die Klassenzimmer.

5. Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht. Sollte kein Lehrer kommen, so unterrichtet der Klassensprecher nach fünf Minuten die Schulleitung.

Kleine Pausen

6. In den kleinen Pausen bleiben die Kinder in den Klassenzimmern. Sie richten die Sachen für die nachfolgende Stunde, gehen erforderlichenfalls auf die Toilette oder wechseln den Unterrichtsraum. Nach dem Läuten sitzen alle Schüler auf ihren Plätzen.

Große Pause

7. Mit dem Läuten gehen die Schüler/innen auf den Schulhof. Der Lehrer verlässt als letzter das Zimmer und räumt Flure und Treppenhaus. Neue Unterrichtsräume werden nach der großen Pause aufgesucht.

8. Die Hofaufsicht entscheidet, ob Regenpause ist. Die Grundschüler bleiben bei Regenpause in ihren Klassenzimmern, die Hauptschüler halten sich unter dem Vordach auf. Bei feuchter Witterung darf die Schulwiese nicht betreten werden. Die Entscheidung darüber trifft der Hausmeister.

9. Mit dem ersten Läuten gehen die Kinder in die Klassenzimmer. Es gilt die Regelung für die kleine Pause.

10. Der Hofdienst wird durch den Hausmeister geregelt.

Unterrichtende

11. Vor dem Verlassen des Klassenzimmers müssen die Stühle hochgestellt werden. Abfälle werden in die entsprechenden Eimer sortiert. Die Fenster werden geschlossen und das Licht gelöscht.

12. Nach dem Unterrichtende gehen die Schüler/innen unverzüglich nach Hause. Die Fahrschüler warten an der Bushaltestelle.

Generelle Regelungen 

13. An unserer Schule herrscht Alkohol- und Rauchverbot. Das Mitbringen von Messern und anderen gefährlichen Dingen ist verboten. Auch auf Gewaltdrohungen jeglicher Art wird reagiert.

14. Es werden keine Gefährdungen von Sachen oder Personen geduldet .

15. Das Schulgelände darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Aufsichts- und Klassen-/Fachlehrers verlassen werden .

16. Das Schneeballwerfen ist verboten.

17. Das Rennen im Schulhaus sowie das Rutschen auf dem Treppengeländer und das  Treppenspringen sind verboten .

18. Kinder dürfen nur mit Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie südlich der Torstraße wohnen, die Fahrradprüfung bestanden haben, auf einem verkehrssicheren Fahrrad fahren  und einen Helm tragen. Gleiches gilt sinngemäß auch für Roller. Alle Fahrzeuge sind an den zugewiesenen Stellen verschlossen abzustellen. In das Schulhaus dürfen keine Fahrzeuge mitgenommen werden.

19. Das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen aller Art ( auch mit Cityrollern, Skateboards und Inlineskates) ist während des Unterrichts verboten.

20. Auf dem Schulgelände müssen die Handys ausgeschaltet sein und in den Schultaschen aufbewahrt werden. Elektrische oder elektronische Geräte dürfen von den Schüler/innen nur nach Auforderungen durch den Lehrer benutzt werden .

21. Unfälle, Beschädigungen und Verschmutzungen müssen sofort gemeldet werden .

22. Essen trinken und Kaugummikauen während des unterrichte ist zu unterlassen, ebenso das Tragen von Kopfbedeckung durch Schüler im Klassenzimmer. Pädagogisch begründete Ausnahmen kann jeder Lehrer für sein eigenen Unterricht erlauben.

23. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur nach Anmeldung  beim Sekretariat gestattet.

24. Weisungsbefugt sind alle an der Schule Beschäftigten.

25. In den Fachräumen gelten die jeweiligen Fachraumordnungen.


Dieter Walz, Rektor

Die Schul- und Hausordnung tritt ab dem Schuljahr 2005/2006 in Kraft.    

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