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"Schule"
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Allgemeines
1. Eine Schule kommt ohne gewisse Regeln nicht aus, wenn sie ihrem Auftrag
gerecht werden soll und alle am Schulleben Beteiligten sich wohl fühlen
sollen. Höflichkeit, Rücksichtnahme, Offenheit und Fairness sind
Voraussetzung für ein angenehmes Schulklima.
2. Die Schulordnung der Grund– und Hauptschule Hausen gilt für das
gesamte Schulgelände.
Dazu gehören die Schulgebäude, die Sporthalle,
der Schulhof und die Schulwiese mit den Tischtennisplatten, der
Schulgarten und der Park.
Unterrichtsbeginn
3. Die Schüler und die Schülerinnen sind frühestens fünf bis zehn
Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule. Fahrschüler halten sich in
dem zugewiesenen Raum auf.
4. Mit dem ersten Läuten gehen die Kinder in die Klassenzimmer.
5. Die Lehrkraft beginnt und beendet den Unterricht. Sollte kein Lehrer
kommen, so unterrichtet der Klassensprecher nach fünf Minuten die
Schulleitung.
Kleine Pausen
6. In den kleinen Pausen bleiben die Kinder in den Klassenzimmern. Sie
richten die Sachen für die nachfolgende Stunde, gehen erforderlichenfalls
auf die Toilette oder wechseln den Unterrichtsraum. Nach dem Läuten
sitzen alle Schüler auf ihren Plätzen.
Große Pause
7. Mit dem Läuten gehen die Schüler/innen auf den Schulhof. Der Lehrer
verlässt als letzter das Zimmer und räumt Flure und Treppenhaus. Neue
Unterrichtsräume werden nach der großen Pause aufgesucht.
8. Die Hofaufsicht entscheidet, ob Regenpause ist. Die Grundschüler
bleiben bei Regenpause in ihren Klassenzimmern, die Hauptschüler halten
sich unter dem Vordach auf. Bei feuchter Witterung darf die Schulwiese
nicht betreten werden. Die Entscheidung darüber trifft der Hausmeister.
9. Mit dem ersten Läuten gehen die Kinder in die Klassenzimmer. Es gilt
die Regelung für die kleine Pause.
10. Der Hofdienst wird durch den Hausmeister geregelt.
Unterrichtende
11. Vor dem Verlassen des Klassenzimmers müssen die
Stühle hochgestellt werden. Abfälle
werden in die entsprechenden
Eimer sortiert. Die Fenster werden geschlossen und das Licht gelöscht.
12. Nach dem Unterrichtende gehen die Schüler/innen
unverzüglich nach Hause. Die Fahrschüler warten an der Bushaltestelle.
Generelle Regelungen
13. An unserer Schule herrscht Alkohol- und Rauchverbot.
Das Mitbringen von Messern und anderen gefährlichen Dingen ist verboten. Auch
auf Gewaltdrohungen jeglicher Art wird reagiert.
14. Es werden keine Gefährdungen von Sachen oder
Personen geduldet .
15. Das Schulgelände darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Aufsichts- und Klassen-/Fachlehrers verlassen werden .
16. Das Schneeballwerfen ist verboten.
17. Das Rennen im Schulhaus sowie das Rutschen auf
dem Treppengeländer und das Treppenspringen sind
verboten .
18. Kinder dürfen nur mit Fahrrad zur Schule kommen,
wenn sie südlich der Torstraße wohnen, die Fahrradprüfung bestanden haben, auf einem verkehrssicheren
Fahrrad fahren und einen Helm tragen. Gleiches gilt sinngemäß auch für Roller.
Alle Fahrzeuge sind an
den zugewiesenen Stellen verschlossen abzustellen. In das Schulhaus dürfen keine Fahrzeuge
mitgenommen werden.
19. Das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen aller Art ( auch mit
Cityrollern, Skateboards und
Inlineskates) ist während
des Unterrichts verboten.
20. Auf dem Schulgelände müssen die Handys
ausgeschaltet sein und in den Schultaschen aufbewahrt werden. Elektrische
oder elektronische Geräte dürfen von den Schüler/innen nur nach Auforderungen
durch den Lehrer benutzt werden .
21. Unfälle, Beschädigungen und Verschmutzungen
müssen sofort gemeldet werden .
22. Essen trinken und Kaugummikauen während des unterrichte
ist zu unterlassen, ebenso das Tragen von Kopfbedeckung
durch Schüler im Klassenzimmer. Pädagogisch begründete Ausnahmen kann jeder
Lehrer für sein eigenen Unterricht erlauben.
23. Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf
dem Schulgelände nur nach Anmeldung beim Sekretariat
gestattet.
24. Weisungsbefugt sind alle an der
Schule Beschäftigten.
25. In den Fachräumen gelten die
jeweiligen Fachraumordnungen.
Dieter Walz, Rektor
Die Schul- und Hausordnung tritt ab dem Schuljahr 2005/2006 in
Kraft.
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